Nein, ich werde mich an dieser Stelle nicht zu dem pseudowissenschaftlichen Unsinn äußern, mit dem das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz die Biologie ad absurdum führt. Ich werde mich auch nicht dazu äußern, wie ein solches Gesetz auf körperverletztende Weise in die gesunde, psychische Entwicklung von jungen Menschen eingreifen kann, die in der pubertätsnormalen Geschlechterverwirrung die Bildung ihrer Identität noch nicht abgeschlossen haben.
Wollte ich mich dazu äußern wollen und das mit dem Faktenwissen aus der Biologie und der Psychologie unterlegen, wäre es eine Marathonaufgabe, weil jene Kreise, die sich über alles hinwegsetzen, was die Natur vorgesehen hat und was „natürlich“ ist, mit ihren identitäts- und genderpolitischen Idiotien vermutlich selbst dann noch nicht zu überzeugen wären, wenn die Erkenntnis für jeden halbwegs gesunden Menschenverstand unverkennbar auf dem Tisch läge.
Auch habe ich mich längst zu sehr daran gewöhnt, dass diese komische Spezies Mensch noch nie Achtung vor der Natur hatte und stets bestrebt ist, naturgegebene Selbstverständlichkeit mit pseudointellektuellen Versuchen zwischen Simplifizierung und Überinterpretation aus ihrer Bettung im Natürlichen herauszureißen und in irgendwelche als soziologische oder sonstige Erkenntnisse verkleisterten Theorieverkrampfungen zu verkehren.
Sollen sie von mir aus – sollen sie ihre eigene Dummheit zelebrieren und der Menschheit den finalen Abschied von der Erde erleichtern. Die Evolution kennt keine Gnade und sie ist auf nichts und niemanden angewiesen. Geht der Saurier, kommt das Säugetier. Geht das Säugetier, kommt der Mensch. Geht der Mensch, haben dann vielleicht die Insekten eine Chance. Oder die Quallen. Oder sonstwas. Was nach uns kommt ist für uns Menschen ohnehin so bedeutungslos, wie der Mensch bedeutungslos ist für die Evolution. Soll er also – gern auch sich selbst durch Leugnung der Natur ad absurdum führen.
Die Absurdität des Selbstbestimmungsgesetzes
Nein, worauf ich hinaus möchte, ist etwas anderes. Etwas eher tagesaktuelles. Etwas, über dessen Idiotie ich mich derart amüsiere, dass ich mich mittlerweile schon frage, ob dieses Selbstbestimmungsgesetz möglicherweise ganz bewusst maßgeblich ausgerechnet von den angeblich bürgerlichen, sogenannten Liberalen in die Koalition eingebracht wurde, um all dem Gender- und Identitätsunsinn, der seit Jahren zunehmend die Gesellschaft verseucht, ein knallhartes Ende zu setzen. Denn das Verblüffende an diesem komischen Gesetz ist es, dass es zahllose andere Gesetze, die scheinbar ein identisches Ziel verfolgten, nicht nur konterkariert, sondern verunmöglicht.
Um die Absurdität dessen zu verstehen, was die Exekutive der Legislative zwecks Abnickens vorlegt, muss ich zuvor auf etwas anderes eingehen.
Quotengesetzgebung als „Gleichberechtigung“
Parteien, angefangen bei den sogenannten „Grünen“, haben es sich bereits seit geraumer Zeit zur selbstauferlegten Pflicht gemacht, ihre Positionen nicht mehr nach Qualität, sondern nach Geschlecht zu besetzen. Bei den Grünen mussten im Zweifel sogar Plätze unbesetzt bleiben, wenn sich kein Bewerber korrekten Geschlechts fand. Die CDU verfuhr nach einem Strickmuster zwei M ein W, und so fort.
Am 25. Juni 2021 beschloss der Bundestag ein „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Am 12. August 2021 ist das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) in Kraft getreten.
Es waren gute und zielführende Regelungen, denn als jemand, der sein Leben lang immer gern mit intelligenten und hochqualifizierten Frauen zusammengearbeitet hatte, entfiel ab sofort die Abwägung, wie ich eine Führungsfrau, auf die ich im Öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft traf, einzuschätzen hatte.
Ab sofort wusste ich: Frau in Führungsposition – alles klar, muss ich nicht ernst nehmen. Sitzt dort nicht wegen Fähigkeit und Qualifikation, sondern wegen ihres Geschlechts. Ob EZB oder EU-Kommission, ob Spitzenkandidat oder Bundestag – Frauen waren ab sofort Quotenfrauen. Sie saßen dort, weil höher qualifizierte Männer nicht dort sitzen durften. Denn auf die Qualifikation kam es dabei nicht im Ansatz an. So wird sogar gemunkelt, dass manch ein Vorstand künstlich aufgeblasen wurde, um die Runde der qualifizierten Männer mit Quotenfrauen aufzuhübschen und dabei nicht auf den bewährten Sachverstand verzichten zu müssen.
Die Welt war also in Ordnung, auch wenn diese Quotengesetzgebung selbstverständlich nicht in Ordnung war – zumindest nicht mit Blick auf das Grundgesetz, das keine Benachteiligung wegen Geschlecht zulässt, weshalb es auch jegliche Bevorzugung aus diesem Grunde ausschließt. Aber da das GG ohnehin für Politik und Medien in der BRD der Postmerkelära nur noch irgendein belangloses, bedrucktes Stück Papier ist, hatte ich mich damit abgefunden.
Das Geschlecht als beliebige Verfügungsmasse
Und nun dieses Selbstbestimmungsgesetz. Die beiden Hauptverantwortlichen stellten es freudig strahlend vor und verbreiteten via Internet ihre Zielsetzung. Diese liest sich wie folgt:
„Künftig soll es eine einheitliche Regelung für alle transgeschlechtlichen sowie nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen geben, die ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen ändern wollen.“
Dahinter steckt besagte, aus linksideologischen – manche sagen auch linksidiotischen – US-Kreisen importierte Pseudowissenschaft, nach der sich das Geschlecht des Lebewesens einer Spezies, welche zwecks Vermehrung auf zwei unterschiedliche Geschlechter angewiesen ist, nicht mehr in der Embryonalphase entwickelt und damit durch natürliche Entwicklung vorbestimmt ist und sich in der Pubertät zur vollen Reife entfaltet, sondern ausschließlich ein „soziales Konstrukt“ sei. Die inneren und äußeren Geschlechtsorgane, die dem Wesen bereits während der embryonalen Phase wachsen, sind demnach nichts anderes als sexuelle Übergriffe der Natur in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, die nach Bedarf operativ entfernt oder verändert werden können – wie es auch zulässig ist, dieser Übergriffigkeit der Evolution durch Hormontherapien die Stirn zu bieten.
Der Übergriffigkeit der Natur gesetzlich begegnen
Weil eben die übergriffige Natur hier unzweifelhaft in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen eingegriffen hat, kann, so wollen es die Bundesexekutoren, ab sofort jeder nach Belieben und unabhängig von der Unverschämtheit der Natur sein Geschlecht nach Belieben ändern – wenn ihm der Sinn danach steht, dieses auch täglich. Was auch notwendig ist, denn wer auf der Suche nach seinem „richtigen“ Geschlecht sich das Vergnügen macht, in die trüben Untiefen des Internets einzutauchen, der wird feststellen: Dort gibt es Foren, in denen irgendwelche selbsternannten Genderberater anhand von Lebensweisen, Farbpräferenzen und allen möglichen anderen Bedeutungslosigkeiten täglich neue Geschlechter feststellen. Da ist es nur fair, dass der Staat nun endlich all den Betroffenen, die heute ein wenig Mann, morgen etwas mehr Frau und übermorgen nichts von beiden oder auch alles gleichzeitig sein möchten, das Recht einräumt, in eben dieser Schnelligkeit der Veränderung seine entsprechenden Einträge beim Standesamt und damit den Stand seines Geschlechts zu ändern.
Die politisch Verantwortlichen – der pseudoliberale Marco Buschmann und die pseudogrüne Lisa Paus – stellen dazu fest:
„Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt reichen, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmt. Weder die Vorlage eines ärztlichen Attests noch eine Begutachtung sind nötig.
Wenn eine Person neben der Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen auch körperliche Veränderungen anstrebt, sind hingegen wie bisher medizinische Regelungen und Leitlinien einschlägig. …
Nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sind in amtlichen Dokumenten (z.B. Reisepass) grundsätzlich der geänderte Geschlechtseintrag und die geänderten Vornamen aufzunehmen.“
Wie gesagt: Wem der Sinn danach steht, der geht ab sofort heute ins Standesamt, um aus dem Personalsausweis-Eintrag „Otto Nimmermann, männlich,“ ein „Otto Nimmermann, weiblich,“ oder auch „Ottilie Nimmermann, intergeschlechtlich,“ oder eine beliebig andere Geschlechtsfestlegung zu machen. Und wenn Frau Otto Nimmermann irgendwann später einmal beschließt, wieder ein Mann zu sein, kommt der nächste Gang zu Standesamt. Denn, dass lehrt uns die Gender-Pseudowissenschaft, es gibt schließlich auch Personen, die sind genderfluid – also heute so, morgen so und übermorgen sowieso so oder so.
Das Geschlecht als Totengräber der Quote
Damit nun sind wir an dem Punkt, wo die eine Gesetzgebung der anderen sozusagen das Wasser abgräbt. Denn ab sofort kann beispielsweise auch wieder jeder Vorstand oder jedes Parlament ausschließlich mit Personen besetzt sein, die von ihrer äußeren Anmutung her männlich sind. Damit könnte sogar die quotenbedingte Qualitätsminderung wieder abgefangen werden. Es müssen jetzt nur jene, bis gestern noch als biologische Männer einer schlechter qualifizierten biologischen Frau den Platz hätten überlassen müssen, rechtzeitig zum Standesamt und ihr Geschlecht umtragen lassen. Schon müssen sie gegenüber der konkurrierenden, anderen Frau den Vorzug erhalten, denn der Geschlechtsnachteil ist nun neutralisiert und es kann wieder nach Qualifikation entschieden werden. Und: Nicht einmal eine Namensänderung ist nötig – ein Joe Kaeser kann als Frau den gesetzlichen Quotenanspruch im Siemens-Vorstand erfüllen und muss aus dem standesamtlichen Joseph keine Josepha machen, denn die Möglichkeit der Namensänderung ist vom Gesetz nicht an die Geschlechtsänderung gekoppelt. Wobei das „Joe“ ohnehin für beides stehen könnte – aber lassen wir das. Aber denken wir uns das beispielsweise für einen Olaf Scholz oder einen Hubertus Heil, die ab sofort die Frauenquotenvorgaben im Kabinett durch bloße Eintragsänderung des eigenen Geschlechts beim Standesamt erfüllen könnten, was dann auch Quotenfrauen wie Christine Lambrecht (hierbei unterstellt, in ihrem Personalausweis ist als Geschlecht „weiblich“ eingetragen) überflüssig macht.
Selbstverständlich ist es nun ebenso möglich, dass Vorstände vollständig in biologisch weiblicher Anmutung auftreten und dennoch zu 100 Prozent mit Männern besetzt sind. Denn das Recht, sein Geschlecht frei zu wählen, gilt für Frauen wie für Männer und alles dazwischen gleichermaßen.
Gelöst ist auch das Problem in den Parteien, in denen oftmals Männer, die davon ausgehen konnten, bei demokratischen Abstimmungen der im wahrsten Sinne des Wortes qua Quote vor-gesetzten Frau überlegen zu sein, sich quotenfrustriert zurückziehen. Rechtzeitig vor der Nominierung ins Standesamt, den Geschlechtseintrag ändern und den Frauen-Quotenplatz beanspruchen und sich auf den Quotenplatz wählen lassen.
Da das juristische Geschlecht nichts mit einem ohnehin als Vergewaltigung durch die Natur zu begreifenden, biologischen Geschlecht zu tun hat, ist all das ab sofort kein Problem mehr – und wer sich darüber beklagen möchte, dass beispielsweise die FDP zu wenig Frauen in das Kabinett entsandt hat: Christian Lindner, Marco Buschmann und Volker Wissing können umgehend ihren standesamtlichen Geschlechtseintrag ändern lassen und schon schlägt die FDP in Sachen Frauenquote sogar noch die Grünen. Alles kein Problem mehr – nicht einmal die Vornamen müssen gegendert und geändert werden: Nur der Geschlechtseintrag im Personalausweis entscheidet.
Die Geschlechtswahl als Karriereförderung
Weil das so ist, begrüße ich das Selbstbestimmungsrecht aus vollem Herzen. Denn nach einer überschaubaren Schamfrist werden zahllose Pfiffikusse (m/w/d/x) feststellen, welche karrierefördernden Möglichkeiten ihnen diese wunderbare Kombination aus unfreier Quotengesetzgebung und freier Geschlechtswahl bietet. Werden für irgendwelche Aufgaben gleichberechtigungswidrig Männer gesucht – biologische Frauen müssen nicht einmal eine Geschlechtsumwandlung vornehmen, um entsprechend qualifiziert zu sein. Und umgekehrt bei biologischen Männern gilt es ebenso.
Dumm ist nun allerdings, dass mancher Abmahn-NGO, die sich darauf konzentriert hatte, bei Jobausschreibungen das vergessene „m/w/d/x“ kostenpflichtig einzufordern, ihren Job loswerden wird. Gleiches gilt für den Genderkrampf in der deutschen Sprachvergewaltigung. Wenn ich als Bürger nicht weiß, ob „Ministerin“ Baerbock tatsächlich nicht schon längst laut Standesamt ein Mann ist und nur noch aus kosmetischen Gründen einen biologisch weiblich anmutenden Auftritt hinlegt – oder ob nicht Minister Habeck längst schon ein „weiblich“ im Pass stehen hat, um nicht bei der nächsten Spitzennominierung der Grünen wieder auf Platz Zwei verwiesen zu werden, weil er aufgrund einiger äußerlicher Attribute dem biologischen Geschlecht männlich zugeordnet wurde -, dann machen auch Genderstern und Sexualisierung der Sprache keinerlei Sinn mehr. Ganz im Gegenteil: Die unkorrekte Ansprache mit Herr oder Frau kann sogar Anlass für eine Beleidigungsklage werden, weshalb all jene Unternehmen, die irgendwie ihre Kunden schriftlich ansprechen, schon längst zur kindlich-traulichen und geschlechtslosen Duzerei übergegangen sind. Da interessiert es nicht, dass ich als älterer Herr Wert auf die korrekte, stilgerechte Ansprache lege – nein, auch ich bin längst ein Opfer dieser dämlichen Entgeschlechtlichung.
„Schutzbereiche“ machen keinen Sinn
Bei all diesem Geschlecht-Wechsel-Dich-Trallala verwirrt dann aber doch eines: Es sei, so die Exekutoren, darauf zu achten, dass „Schutzbereiche für vulnerable und von Gewalt betroffene Personen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden“.
Missbrauch in welcher Form? Vielleicht, indem ein menschliches Wesen nur per Standesamt so tut, als sei es eine Frau, es aber in Wirklichkeit doch ein Mann ist, der hier die einmalige Chance erblickt hat, seine Spannergelüste in der Frauendusche ungestraft ausleben zu können?
Die Exekutive möchte, dass „z. B. gewalttätige Personen gleich welchen Geschlechts wie bisher keinen Zugang zu Frauenhäusern haben. Zugangsrechte zu Frauenhäusern richten sich weiterhin nach dem jeweiligen Satzungszweck der privatrechtlich organisierten Vereine.“
Da stellt sich allerdings die Frage, wie dieses konkret funktionieren soll, wenn die gewalttätige Person noch nicht als solche aktenkundig ist und die vollbärtige A. unter Vorlage ihres weiblichen Personalausweises Aufnahme beantragt, weil sie zuhause von ihrem vollbusigen Mann N. zusammengeschlagen wurde. Entscheidet dann der Personalausweis oder die Leibesvisitation? Und falls Letzteres – nirgendwo steht geschrieben, dass die sozial konstruierte Frau nicht über biologische Genitalien mit männlicher Funktionszuschreibung verfügen darf.
Zudem: Was ist mit den klassischen Schutzräumen der Männlichkeit? Die ursprünglich britischen Clubs, die früher einmal weiblichen Personen den Zutritt laut Satzung verweigern durften – dürfen die nun wieder nur unter Männern sein, auch wenn diese vielleicht über eine weiblich ausgeprägte Brust verfügen, aber per Ausweis ihr Mann-Sein nachweisen?
Extrawürste für den Sport?
Und dann die Nummer mit dem Sport. Da wird es nun abschließend wahlweise nicht nur frauen- oder männerfeindlich, wenn immer noch Herren- und Damenmannschaften aufgestellt und entsprechende Wettbewerbe ausgefochten werden. Jüngst erst faszinierte der Fall, bei dem ein mäßiger Schwimmer, männlich, zur Toppschwimmerin, weiblich, mutierte und all den anderen Teilnehmerinnen die Medaillen stahl und deshalb von den Wettkämpfen ausgeschlossen wurde. So etwas geht nun überhaupt nicht – entweder, das Geschlecht wird per Gesetz zur beliebig wählbaren Dispositionsmasse. Dann aber müssen die Neumänner und –frauen (sowie alle anderen Varianten) auch dieselben Rechte haben wie jene genderpolitischen Relikte, die sich ihre sexuelle Identität von ihrem biologischen Geschlecht aufzwingen lassen.
Wozu also solche „Schonbereiche“ wie – allein schon per Begriff sexistisch – „Frauenhäuser“ und Sportveranstaltungen, aus denen sich das neue Gesetz per Gesetz raushält? Das führt nicht nur das Gesetz selbst ad absurdum, sondern lässt auch Fragen zu Sinn und Unsinn der Quotengesetzgebung zu. Denn Gesetze machen nur Sinn, wenn sie allgemeingültigen Charakter haben. Weshalb gelten muss: Wenn schon, denn schon!
Keine gequälten Unterscheidungen mehr!
Wenn, wie es das Selbstbestimmungsgesetz will, das Geschlecht lediglich eine tagesaktuelle, soziale Konstruktion ist, dann sollte der Gesetzgeber auf irgendwelche gequälten Versuche der Unterscheidung künftig gänzlich verzichten. Dann bedarf es in Personalausweis und Reisepass überhaupt keines Geschlechtseintrages mehr. Dann verzichten künftig alle offiziellen Institutionen auf geschlechtsspezifische Anreden und Unterscheidungen. Dann schaffen wir die historisch überholte Quotenregelung ebenso ab wie die sexistische Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Amtspersonen. Dann braucht es auch keine unterschiedlichen Toiletten mehr und keine Frauenhäuser. Dann wird im Sport die diskriminierende Aufteilung nach Geschlecht ebenfalls abgeschafft.
Und falls dann ein deutsches „Geschlechtslos“ bei der Einreise beispielsweise in ein islamisches Urlaubsland doch nach eben diesem Geschlecht gefragt werden sollte, weil auf den reaktionären Einreisevisaformularen noch entsprechende Rubriken aufgeführt sind oder das überholte Polizeirecht des Gastlandes bei der Inhaftierung nur zwischen Frauen- und Männerzellen unterscheidet, dann ist entweder umgehende Rückreise aus diesem genderfeindlichen Land oder vielleicht alternativ der Versuch der diskutativen Überzeugung der Einreisebeamten von den Vorzügen geschlechterloser Gesellschaften angesagt. Denn schließlich – so haben wir es gelernt – wissen unsere Gesetzgeber ja, was sie tun und sehen von der Vorlage schwachsinniger Gesetze grundsätzlich ab.
Q.E.D.
Also begrüße ich dieses Selbstbestimmungsgesetz, welches in den Abschnitten zur Geschlechtswahl Schutzbefohlener dann auch noch explizit zum Selbstverstümmelungsgesetz wird, ganz ausdrücklich: Weil die Erfahrung lehrt, dass die größten Idiotien nur dadurch überwunden werden können, dass sie in eine für jeden wahrnehmbare Überhöhung eskaliert werden, die die Idiotie an sich selbst scheitern lässt.
Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz – und deshalb liebe ich es heiß und innig – wird dieser Punkt der Sichselbstvernichtung in absehbarer Zeit erreicht sein. Idiotien halten im Ergebnis nur so lange, bis der Mehrheit diese Idiotie bewusst wird. Mit diesem Gesetz vernichtet der Staat alle Bemühungen um die Gleichberechtigung der Frauen, konterkariert die Biologie und das Grundgesetz, trägt jeden identitätsideologischen Quotenunsinn zu Grabe.
Und zudem liefert dieses Gesetz noch dazu einen trefflichen Beweis für die Unterstellung, dass an den Spitzen unserer Ministerien Wesen sitzen, die weit weg von der wirklichen Welt leben und die Einschläge nicht mehr hören.
Quod erat demonstrandum – was will man mehr!?!
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