Wie der Genderwahn Flüchtlingen ihren Status nimmt

Der/die Flüchtende, der/die Geflüchtete, bei manchen Nachgeborenen der Generation Unbildung dann sogar der/die Vertriebene – die vorgeblich „gendergerechte“ Sprache produziert angesichts der Flüchtlingsströme aus der Ukraine wahre Purzelbäume, um den angeblich männlich konnotierten Begriff „Flüchtling“ zu überwinden. Nancy Faeser, eine Dame aus dem Dunstkreis der verfassungskritischen Antifa, steigt in die Fußstapfen der invasionsbegehenden Angela Merkel, wittert nun einmal mehr endlich die Chance, die „Geflüchteten fair in der EU zu verteilen“ – wobei auch hier das Unverständnis deutlich wird darüber, dass die bösen Ungarn und Polen dereinst die armen „Flüchtlinge“ aus Syrien nicht aufnehmen wollten, jetzt aber angesichts der von Putins Militärmaschine aus der Ukraine gebombten Menschen sich an Aufnahme- und Hilfsbereitschaft förmlich überschlagen.

Was in den Kopf des selbsterklärten Gutmenschen nicht hineinzubekommen ist, ist die offensichtliche Erkenntnis, dass „Flüchtling“ nicht gleich „Flüchtling“ ist. Selbstverständlich waren und sind Polen und Ungarn keine hartherzigeren Menschen als die Teddybaren-werfenden Gutdeutschen. Nur unterscheidet sie von diesen die Erkenntnis, dass die eigene Kultur und Tradition einen schützenswerten Wert hat, weshalb die 2015-Invasion, bestehend aus angeblichen Nahost-Flüchtlingen, in die sich Nordafrikaner, Südasiaten und andere problemlos und unkontrolliert hineingeschmuggelt hatten, eben nicht den gleichen Zuwanderungswert für und Beurteilungswert durch die aufnehmende Gemeinschaft hatten, wie dieses bei Nachbarn ist, die demselben Kulturkreis angehören. Flüchtling ist eben nicht gleich Flüchtling – zumindest dann nicht, wenn der vorgeblich Geflohene nicht vor Krieg und Verfolgung, sondern aus einer von ihm als misslich empfundenen, persönlichen Wirtschaftslage „geflohen“ ist. Werden dann zudem Migranten via NGO-unterstütztem Mittelmeer-Shuttle letztlich illegal als Wirtschaftswanderer in ihr Schlaraffenland importiert, fällt bei den Kultur- und Flüchtlings-bewussten abschließend die Klappe der Aufnahmebereitschaft, weshalb jenes EU-Getöne von Verteilungsquoten von vornherein erfolglos bleiben musste und auch heute erfolglos bleiben wird. Eine junge Mutter, die mit ihren beiden Kindern aus der Ukraine fliehen muss, ist bei aller sozialistischen Gleichmacherei dann im Bewusstsein eines normalen Mitteleuropäers eben doch nicht identisch mit einem jungen Moslem aus Somalia, dem jegliches europäische Kulturverständnis zwangsläufig fremd sein muss.

Um den Gleichheitswahn bei der Betrachtung des Ungleichen dennoch nicht überwinden zu müssen, erhält die Begriffsakrobatik, mit der uns mittlerweile nicht nur die von Linkskonstruktivisten übernommenen Öffentlich-Rechtlichen Medien belästigen, sondern die auch in die private Medienwelt ihren widersinnigen Einzug gehalten hat, neben der sexualisierenden Vergenderung zusätzlich eine Qualität der inhaltlichen Nihilierung. Die Verwendung verfälschter und verfälschender Begriffe ist Politik – Politik einer kleinen, autoritären Minderheit gegen die Mehrheit, die die Sprachvergewaltigung widerspruchslos über sich ergehen lässt, weil sie die politische Dimension nicht erkennt und den gegenderten Blendraketen der Aktivisten auf den Leim geht.

Einwanderer, Auswanderer, Umsiedler, Migrant, Flüchtling, Asylbewerber, Invasor. Die gewachsene deutsche Sprache kennt unterschiedliche Begriffe für Menschen, die ihr Heimatland verlassen und in anderen Ländern mehr oder weniger dauerhaft Aufenthalt begehren. Das hat gute Gründe, denn eine solche Umsiedlung muss in einer zivilisierten Welt in irgendeiner Weise erfasst werden und auf legalem Wege erfolgen. Die deutsche Sprache ist deshalb in der Lage, mit den jeweiligen Begriffen jeweils recht unterschiedliche Situationen und Status auszudrücken.

Vom Umsiedler zum Asylbewerber

So ist der Umsiedler jemand, der – gänzlich wertfrei und uninterpretiert – von einem Ort zu einem anderen zieht, um dort bis auf weiteres seinen Lebensmittelpunkt zu haben. Als Umsiedler hat er diesen Wohnortwechselprozess in der Regel bereits hinter sich, ist als zuvor Umsiedlungswilliger an seinem Zielort angekommen. Umsiedler im Zuständigkeitsbereich bundesdeutscher Gesetzgebung waren beispielsweise jene sogenannten Russlanddeutschen und Polen mit deutschen Vorfahren, die in der Erwärmungsphase des Kalten Krieges als deutsche Staatsbürger aus den Ländern geholt wurden, in die ihre Vorfahren vor vielen Jahrzehnten einst ausgewandert waren, um dort wiederum als Neusiedler oder Einwanderer Bürger Russlands zu werden – oder die infolge der Grenzverschiebungen nach 1945 sich als Menschen mit deutscher Identität plötzlich unter anderer Verwaltung wiederfanden.

Der Migrant ist – ebenfalls wertfrei und uninterpretiert – jemand, der, wie die Bezeichnung es bereits sagt, „migriert“, also wandert. Als Migrant kann er Auswanderer sein, bei lediglich sein Herkunftsort festzumachen – er wandert von seiner Heimat weg, um irgendwo andernorts sein persönliches Glück zu finden. Er wird zum Einwanderer, wenn er ein Zielland erreicht und sich dort niedergelassen hat. So migrierten im 18. und 19. Jahrhundert zahlreiche Europäer als Auswanderer aus den unterschiedlichsten Gründen vorrangig in die „Neue Welt“ – den amerikanischen Doppelkontinent – und nach Australien, wo sie vom Auswanderer zum Einwanderer wurden. Gegenwärtig stammen Migranten zumeist aus zentralafrikanischen und südasiatischen Ländern, wo ihnen keine unmittelbare Gefahr droht, jedoch der individuelle Wunsch nach besseren Lebensumständen sie zu Migranten werden lässt. Der moderne Begriff des Migranten beschreibt dabei eine gewisse Änderung im Migrationsverhalten des Aus/Einwanderers insofern, weil besagte Migration häufig einer abweichenden Motivationslage folgt. Brachen die Migranten des 19. Jahrhunderts als Einwanderer zumeist alle Bindungen zum Herkunftsland ab, so besteht diese bei den Migranten des 21. Jahrhunderts nicht selten sehr bewusst fort: Der Migrant mutiert zur Gelderwerbsquelle der in der Heimat verbliebenen Familienangehörigen, was eine spätere Rückkehr nicht ausschließt.

Zum Invasor oder illegalen Einwanderer kann ein Migrant werden, wenn er den Einlass in ein Zielland auf illegalem Wege zu erzwingen sucht. So haben beispielsweise die Europäische Union ebenso wie die Vereinigten Staaten von Amerika als zivilisierte Staaten bzw. Staatengemeinschaften Gesetze, die recht konkret regeln, wie umsiedlungswillige Migranten vorzugehen haben und wie der Staat mit ihnen umzugehen hat. Wer sich an diese Regeln nicht hält, wird dann zum Invasor oder illegalen Einwanderer, wenn er trotz möglicher Ablehnung seines Umsiedlungsgesuchs die Einwanderung zu erzwingen sucht. Regelmäßig erfolgen Versuche derartiger illegaler Einwanderung sprich Invasion in den nordafrikanischen Exklaven Spaniens und – flankiert durch sogenannte Nichtregierungsorganisationen – im Mittelmeer.

Der Flüchtling ist kein Migrant

Von den zuvor Genannten unterscheidet sich grundlegend der Flüchtling. Flüchtlinge unternehmen den Versuch, sich einer unmittelbaren Bedrohung für ihr Leben oder ihre Freiheit zu entziehen. So kam es im Zuge des Syrischen Krieges zu Flüchtlingsbewegungen von Menschen, die der Bombardierung ihrer Städte, der Folter durch staatliche Repressionsorgane oder der Versklavung und Ermordung durch Banden radikaler Moslems entgehen wollten. Aktuell ist vor allem die EU mit Flüchtlingen aus der Ukraine konfrontiert, die ihr vom russischen Präsidenten Wladimir Putin mittels dessen Militärapparat überfallenes Heimatland verlassen, um dort dem Tod durch die Zerstörung von Infrastruktur und Wohnort oder auch nur der Unterdrückung durch ein diktatorisches System zu entgehen.

Wer als Flüchtling – nicht als Umsiedler oder Migrant und schon gar nicht als illegaler Einwanderer – den Boden der EU betritt, kann einen Anspruch auf Asyl geltend machen. Der Asylstatus setzt die unmittelbare, persönliche Bedrohung in der unmittelbaren Herkunftssituation voraus, beispielsweise aufgrund der religiösen oder ethnischen Identität, und gilt, bis die entsprechende Bedrohungsursache nicht mehr gegeben ist.  Deshalb schreibt das EU-Recht vor, dass Einwanderungswillige aus sicheren Herkunftsstaaten keinen Asylanspruch haben – ein Recht, welches dem Anschein nach massenhaft gebeugt wurde, als der Asylstatus jenen Menschen zuerkannt wurde, die aus einem europäischen Nachbarland in die Bundesrepublik kamen. Deutschland widersetzte sich insofern vorsätzlich dem EU-Recht.

„Flüchtling“ ist ein internationaler Rechtszustand

Das EU-Recht orientiert sich in diesen Fragen an den Vorgaben des supranationalen Regierungenvereins (SGO) UN. Das dort zuständige UNHCR – Eigenbeschreibung: „The UN Refugee Agency“ – formuliert die entsprechenden Grundlagen in einem Absatz wie folgt:

„Refugee Status Determination, or RSD, is the legal or administrative process by which governments or UNHCR determine whether a person seeking international protection is considered a refugee under international, regional or national law. RSD is often a vital process in helping refugees realize their rights under international law.“

Es geht folglich um Personen, die gemäß internationalem, regionalem oder nationalem Recht einen Status als Flüchtling erhalten, welcher in der englischen Gebrauchssprache als „Refugee Status Determination“ bezeichnet wird – wörtlich übersetzt: „Flüchtling Status Feststellung“. Mit der Feststellung des Flüchlingsstatus‘ erwirbt das Individuum die jeweils in den Gesetzen beschriebenen Ansprüche und kann zudem, so es sich dort aufhält, in den Ländern der EU einen Asylstatus beantragen, wenn es unmittelbar aus der Bedrohungssituation gekommen ist.

An sich nicht auffällig, aber dennoch erwähnenswert ist die Tatsache, dass gemäß angelsächsischem Sprachgebrauch der „Refugee“ auch bei den UN männlich ist und im Sinne des generischen Maskulinums jeglichen Flüchtling unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Ethnie etcetera umfasst. Dementsprechend und ebenfalls dem deutschen Sprachgebrauch entsprechend wird jemand, der flüchten muss, zum Flüchtling – und dieses wird er gleich dem Angelsächsischen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Ethnie etcetera. Gleiches gilt für den Asylbewerber, der ebenfalls mit dem generischen Maskulinum einherkommt, weil es ihm gänzlich egal ist, ob und welches Geschlecht, Alter, Herkunft, Ethnie etcetera der um Asyl bittende Flüchtling hat.

Sachungerechte Genderqual

Nun hat sich jedoch im zentraleuropäisch-deutschen Sprachraum seit einiger Zeit ein sprachsexualisierender Radikalismus breit gemacht, der in seinen pseudofeministischen Verwirrungen die deutsche Sprache fehlinterpretiert und im generischen Maskulinum, welches es ebenso als generisches Femininum gibt, einen Angriff auf weibliche Sexualität sieht. So begann ein anfangs schleichender, mittlerweile offen ausgetragener Kampf gegen die deutsche Sprache mit dem Ziel, aus der statusbezogenen Geschlechtsneutralität des generischen Maskulinums ein Instrument der sexualisierenden Spracherziehung zu machen. Forciert und begleitet wird dieser Prozess der Zerstörung der deutschen Sprache durch selbsternannte Sprachpolizisten, die bei jeder unpassenden Gelegenheit sexualisierte Sprachformen einfordern, statt die geschlechterneutrale Version zu nutzen.

Dieses, was gemeinhin als Genderwahn bezeichnet wird, gilt als „haltungsgerecht“ im Sinne von Hirnwäsche (nicht, um Missverständnissen vorzubeugen, im Sinne von artgerechter Haltung) und hat nach den öffentlich-rechtlichen Medien längst auch privatrechtlich betriebene Medienanstalten ergriffen. Das führt nicht nur zu mannigfachen Verwirrungen, wenn beispielsweise gemäß gendergerechter Sprache „Moderierende“ sich immer noch als Moderatoren und/oder Moderatorinnen bezeichnen, „Korrespondierende“ als Korrespondenten und Korrespondentinnen und die Redaktierenden als Redakteure und Redakteurinnen (nb: nicht Redakteusen) vorstellen.

Insbesondere kaum nachzuvollziehen sind derartige Verwirrungen bei Begriffen wie Korrespondent, der bereits den sexualisierten end-Zustand und damit die entsprechende Bedingung des Moderierenden zu erfüllen scheint, dieses jedoch lediglich aus einer gefühlten Klangähnlichkeit heraus der Fall ist. Auch beim generisch männlichen Redakteur versagt die genderwahn-gerechte Sprache, denn so, wie der Korrespondent in gendergerechter Sprache zum bi-geschlechtlichen Korrespondentierenden werden müsste, weil der/die/das Korrespondierende nicht sachidentisch mit dem Korrespondenten ist, gälte in der rückführenden Übernahme des französischen Wortstamms des Redakteurs dort der /die/das Redaktierende.

Der Rechtstatus des Flüchtlings

Die haltungsgerechte, sexualisierende Sprachverhunzung könnte vielleicht noch mit Mühen toleriert werden, ginge sie nicht wie im Falle des Flüchtlings und Asylbewerbers einher mit einer sprachbedingten Aberkennung des jeweiligen Rechtstatus‘. Dieser ist beim Flüchtling – orientiert am internationalen Rechtsanspruch des Refugee – ein dauerhafter zumindest während des Zeitraums, in dem durch den anhaltenden Fluchtgrund des Betroffenen der Flüchtlingsstatus auch dann weiterhin besteht, wenn der Flüchtling dank der Aufnahme in ein sichereres Ausland der unmittelbaren Bedrohung entronnen ist.

Konkret bedeutet dieses beispielweise für den syrischen Flüchtling oder jenen, der nun von Putins Soldateska aus seiner ukrainischen Heimat vertrieben wird, dass er auch dann noch Flüchtling ist, wenn er ein sicheres Land erreicht oder als Asylbewerber anerkannt wurde. Sein entsprechender Status wirkt deutlich sowohl temporär als auch im Anspruch über den unmittelbaren Vorgang der Flucht hinaus und hat so lange Bestand, bis in seiner Heimat die Gefahrenursache nicht mehr gegeben ist – was im konkreten Falle bedeuten kann, dass der syrische Flüchtling seinen international anerkannten Flüchtlingsstatus verliert, wenn der dortige Krieg beendet ist, und der ukrainische Flüchtling ebenso seinen Status verliert, wenn sich die russischen Besatzungstruppen aus der Ukraine zurückgezogen haben und dort die legitime Regierung ohne Bedrohung durch fremde Aggressoren ihren Aufgaben nachgehen kann.

Die Entrechtung des Flüchtlings durch Genderwahn

Da nun jedoch der sexualisierende Genderwahn längst haltungsdominierend ist, darf der „Flüchtling“ nicht mehr als solcher bezeichnet werden. Egal ob in den öffentlich-rechtlichen Staatsmedien oder sogar in einer privaten Sendeanstalt wie RTL/NTV, die sich um eine umfassende Berichterstattung über den Russisch-Ukrainischen Krieg in besonderem Maße verdient gemacht hat, wird auf Teufel-komm-raus krampfgegendert. Der Flüchtling, der als Statusbeschreibung gänzlich entindividualisiert den aktuellen Rechtsstatus einer betroffenen Person beschreibt, muss nun zum „Flüchtenden“ oder – noch fragwürdiger – zum „Geflüchteten“ werden. Nur diesen beiden Begriffen wird die zwangsverordnete bi-sexuelle Correctness zugewiesen: der/die Flüchtende, hilfsweise sogar noch das Flüchtende als Kind oder Sache beziehungsweise der/die/das Geflüchtete.

Was nun allerdings die Krampfgendernden entweder aus sprachlicher Unkenntnis, Dummheit oder ganz bewusst übersehen, ist die Tatsache, dass weder „Flüchtende“ noch „Geflüchtete“ inhalts- und damit rechtsidentisch mit dem Flüchtling sind.

Der/die/das Flüchtende gilt, bezogen auf ein Individuum, nur für den unmittelbaren Zeitraum, in dem der Fluchtvorgang erfolgt. Blicken wir aus aktuellem Anlass auf einen ukrainischen Flüchtling, so kann dieser nur so lange „Flüchtender“ sein, bis er die Grenze der Ukraine in einen sicheren Nachbarstaat überschritten hat. Da der/die/das „Flüchtende“ mit diesem Akt der Grenzüberschreitung in Sicherheit ist, ist der Fluchtvorgang mit dieser Überschreitung vollendet und abgeschlossen. Ob in Polen, Moldau, Rumänien oder Ungarn – der/die/das Flüchtende hat mit dem Betreten dieser Länder den Fluchtvorgang erfolgreich beendet. Er/sie/es hat nun die Möglichkeit, entweder im Sinne des internationalen Rechts zum „Flüchtling/Refugee“ zu werden, also den entsprechenden, international wie in Deutschland im generischen Maskulinum definierten Rechtszustand zu erhalten – oder ein statusloser Einwanderer zu sein, der, da ohne Flüchtlingsstatus, entsprechend regionalem Ausländerrecht zu behandeln ist und somit aufgrund illegaler Anwesenheit umgehend ausgewiesen werden müsste.

Fast noch dramatischer stellt sich die Situation für „Geflüchtete“ dar. Geflüchtete beschreibt nach den Regeln der deutschen Sprache einen definitiv bereits abgeschlossenen Vorgang. Befindet sich der/die/das Flüchtende noch im Vorgang der Flucht, so hat der/die/das Geflüchtete diesen Vorgang definitiv abgeschlossen. Im konkreten Fall erfolgt der Übergang vom Flüchtenden zum Geflüchteten in dem Moment, in dem der ukrainische Flüchtling das rettende Land betreten hat.

Nun kann aber jemand, der einen Vorgang definitiv abgeschlossen hat, nicht mehr etwas sein, das die Perpetuierung des abgeschlossenen Vorgangs statuiert: Wer Geflüchtete/r/s ist, kann nicht wieder zum Flüchtling in gleicher Sache werden, da er/sie/es den entsprechenden Fluchtvorgang final abgeschlossen hat.

Irrwege des Genderwahns

Weil dem zwingend so ist, nutzt die deutsche Sprache analog zum Angelsächsischen das geschlechtsneutrale, generische Maskulinum. Es beschreibt keine individuelle Identität und damit kein Geschlecht, sondern einen Status. Da dieses jedoch offensichtlich in die minderbemittelten Hirne der Genderradikalen nicht hineinzubekommen ist, wird nicht nur Unsinns-gegendert, wenn es beispielsweise um den Status von Präsidenten und Kanzlern geht – korrekt heißt es Herr/Frau Präsident bzw. Herr/Frau Kanzler, während eine gendergerechte Sprache, wenn sie auf das sexualisierende Doppel-moppeln nicht verzichten kann, von „Herr Präsident/Kanzler“ und „Frau Präsidentin/Kanzlerin“ sprechen muss, wobei sich auch dieses noch der männlichen Wortendung des ursprünglichen Wortstammes bedient, weshalb tatsächlich gendergerechte Sprache auf die geschlechtspezifizierende Anrede Herr/Frau verzichten und lediglich von „Präsident/Kanzler“ beziehungsweise „Präsidin/Kanzlin“ sprechen muss.

Nunmehr aber führt der Genderwahn in einer Situation, in der ein hoch diffiziler Rechtstatus wie der des international anerkannten Flüchtlings zu definieren ist, faktisch zur Aberkennung eben dieses Rechtstatus‘ durch die Zwangsverwendung von Begriffen, die etwas gänzlich anderes als den gewünschten und rechtlich vorgesehenen Status beschreiben.

Die kritiklose Unterwerfung unter ein Sprachdiktat

Gleichwohl sind Zweifel berechtigt, dass es ausgerechnet die Genderwahn-Sinnigen sind, die den Flüchtlingen durch ihre krampfhafte, sexualisierende Sprachvergewaltigung inhaltlich jeglichen Anspruch auf Asyl und Flüchtlings-Status absprechen wollen. Das wiederum lässt die Vermutung zu, dass hier eine kritiklose Unterwerfung unter ein vorgebliches Mainstream-Diktat erfolgt, welches nicht nur den gesunden Menschenverstand ausschaltet, sondern auch willfährig das Gegenteil von dem definiert, was in der Sache tatsächlich angebracht wäre.

Ganz manchmal – was ein wenig Hoffnung macht – schimmert dann allerdings doch noch ein kleiner Rest an Vernunft und gesundem Sprachempfinden durch, wenn beispielsweise ein Andreas Wunn, der sich krampfhaft durch eine Sonntags-Sonderausgabe des ÖR-Morgenmagazins genderte, ungewollt und unbedacht von „Flüchtlingen“ spricht, die „bereits in Berlin angekommen“ seien.

Manchmal ist es dann eben doch so, dass das Unterbewusstsein und die Sprachvernunft klüger sind als die aufgezwungene, political pseudo-correctness. Schade nur, dass all die Unterwerfungswilligen dennoch nicht den Mut haben, sich dem Unsinn, den sie verbreiten, sachgerecht zu stellen und sich zudem bewusst zu machen, wie ihre Scheinkorrektheit“ andere und deren Situationen diskreditiert.

Ein Flüchtling aus der Ukraine mag, solange er sich in der Ukraine bewegt, ein „Flüchtender“ sein. Er mag auch, sobald er die Ukraine verlassen hat, zum „Geflüchteten“ werden. Doch in beiden Fällen muss er juristisch ein Flüchtling bleiben, dem es gänzlich egal ist, ob er männlich, weiblich oder sonstwie gegendert wird. Denn nur als Flüchtling oder Refugee im generischen Maskulinum kann er einen Anspruch auf Asyl geltend machen oder seinen Status als Kriegsflüchtling langfristig dauerhaft erhalten.

Für den Flüchtling geht es, gleich welchem Geschlecht er angehört, als Opfer einer rechtswidrig und willkürlich herbeigeführten Krisensituationen um einen Rechtstatus, der seine Situation völkerrechtlich definiert – und nicht um irgendwelche Geschlechterrollen oder imaginierte Sexualdiskrimierungen einer an sich selbst scheiternden Gesellschaft.

©2022 spahn

Schreibe einen Kommentar

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s