Russland vs. Ukraine – Die Rückkehr der westfälischen Friedensphilosophie
Nach dem Ende des Kalten Krieges schien es ein europäischer Konsens zu sein, dass Angriffskriege nicht belohnt werden dürfen. Der unerklärte Krieg, den Russland derzeit gegen seinen Nachbarstaat Ukraine führt, kündigt diesen Konsens gezielt auf und organisiert damit einen Rückfall in die imperiale Machtpolitik früherer Jahrhunderte. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wie dieser machtpolitische Interventionismus in die inneren Angelegenheiten bestehende Staatsgebilde zu zerstören in der Lage ist – und damit die Verantwortung trägt für das Leid der Zivilbevölkerung und die Opfer der Konflikte. Sollte sich jemals die Schuldfrage stellen, so dürfte diese im Russisch-Ukrainischen Krieg bereits feststehen.
Am Beispiel des sogenannten 30-jährigen Krieges und des Westfälischen Friedens hatte ich vor einiger Zeit aufgezeigt, wie der machtpolitische Anspruch Europa geprägt hatte. Der Einstiegsartikel, der in seiner Urfassung bei „Historeo“ publiziert wurde, soll deshalb aus gegebenen Anlass auch hier seinen Platz finden.
Der 30-jährige Krieg
Der in die Geschichtswissenschaft eingeflossene Begriff des „Dreißigjährigen Krieges“ vermittelt den Eindruck, es handele sich bei diesem Konflikt um einen in sich geschlossenen, unikausalen Waffengang. Tatsächlich aber bestand dieser Krieg aus einem Konglomerat unterschiedlichster Kriege und Kriegsursachen und stellt in gewisser Weise für Deutschland die eigentliche Zäsur zwischen Spätmittelalter und Neuzeit dar.
1 | Eine innerstaatliche Rebellion (1618 bis 1623)
Der 30-jährige Krieg begann als Aufstand der böhmischen Eliten gegen die habsburgische Herrschaft als das, was man heute als Separations- oder Unabhängigkeitskrieg, fälschlicherweise auch als Bürgerkrieg, bezeichnet. Seinen Startschuss legte am 23. Mai 1618 mit einem gewaltsamen Protest gegen die Herrschaft in Wien der sogenannte Prager Fenstersturz mit dem Aufstandsziel, eine Loslösung vom deutschen Großreich unter Habsburger Regentschaft, dem „Heiligen Römischen Reich“, zu erreichen. Heute wird dieser Konflikt als Böhmisch-Pfälzischer Krieg bezeichnet, was allerdings allein schon deshalb fragwürdig ist, als hier nicht Böhmen gegen die Pfalz antrat, sondern sich eine innerdeutsche Auseinandersetzung in diesen beiden Reichsteilen abspielte. Tatsächlich wäre daher eher vom böhmischen Befreiungskampf zu sprechen.
Dieser Krieg um die Loslösung Böhmens vom Heiligen Römischen Reich endete in Böhmen nach drei Jahren im April 1621 mit der Niederschlagung des Aufstandes.
Gleichsam als Nebenkriegsschauplatz war eine habsburgisch-spanische Armeeeinheit aus Flandern 1620 in der linksrheinischen Kurpfalz eingefallen und nahm dieses ursprünglich mit den Böhmen verbündete Gebiet am 23. Februar 1623 für den bayerischen Kurfürsten in Besitz. Damit war der ursprüngliche Konflikt, aus dem die Nachwelt den Dreißigjährigen Krieg entwickeln sollte, nach fünf Jahren beendet.
2 | Ein andauernder Separationskrieg (1566 bis 1648)
Die Umstände allerdings wollten, dass bereits seit 1566 die niederländischen Westfriesen in einen eigenen Separationskrieg oder Befreiungskampf verstrickt waren. Die Holländer hatten sich am 12. April 1609 durch einen Waffenstillstand vorerst offiziell von der spanischen Fremdherrschaft befreit. Obgleich das habsburgische Spanien seinen Zenit als Großmacht mit dem Verlust der Armada vor der Südküste Englands im Jahr 1588 überschritten hatte, wollte es diese Situation in den „Spanischen Niederlanden“, die unabhängig davon, dass die spanische Linie der Habsburger seit 1556 nicht mehr personalidentisch mit der österreichischen Linie war und die Niederlande dennoch formal zum Heiligen Römischen Reich gehörten, nicht hinnehmen und nutzte das Auslaufen des Waffenstillstandes 1621 zu dem Versuch, die unbotmäßigen Westfriesen erneut unter seine Herrschaft zu zwingen. Dieser Konflikt blieb zwar regional auf die Niederlande begrenzt, endete jedoch gleichwohl erst 1648 nach wechselhaftem Kriegsglück mit der staatlichen Unabhängigkeit der Holländer.
Das Wiederaufflammen des niederländisch-spanischen Konflikts, der als Achtzigjähriger Krieg Einzug in die Geschichtsbücher gefunden hat, war der zweite Brennpunkt des Dreißigjährigen Krieges, der jedoch allein schon auf Grund seiner Historie als unabhängiger und eigenständiger Vorgang zu betrachten ist und nur insofern unmittelbare Auswirkungen auf das deutsche Reichsgebiet hatte, als dass die Vereinigten Niederlande – ähnlich wie die eidgenössische Schweiz, die mit dem Westfälischen Frieden ihre eigene, vom Habsburger Reich unabhängige Gerichtsbarkeit erhielt (was wiederum völkerrechtlich als Herauslösung der Schweiz aus dem Heiligen Römischen Reich gewertet wird) – offiziell noch zum Reich gehörten, durch den Waffenstillstand jedoch faktisch bereits ihre Autonomie erhalten hatten.
3 | Der Dänisch-Deutsche Krieg (1624 bis 1629)
Die Neuauflage des Krieges im deutschen Kernland verursachte die katholisch-französische Politik unter Kardinal Richelieu, die ab 1624 einen gezielten Versuch unternahm, die katholisch-habsburgische Herrschaft in Spanien und im Heiligen Römischen Reich zu brechen. Maßgeblich durch französische Initiative entstand nunmehr ein europäischer Konflikt, in dem ein überkonfessionelles Interessenbündnis aus Franzosen, Holländern, Engländern, Dänen und protestantischen Deutschen gegen den katholischen Kaiser in Wien antrat. Da Dänemark das Hauptheer stellte und in Norddeutschland einmarschierte, wäre völkerrechtlich korrekt von einem Dänisch-Deutschen Krieg zu sprechen. Mit Wallenstein und Tilly verfügte der deutsche Kaiser über zwei hochwertige Feldherren, die Dänemark 1629 nach fünf Jahren zum Ausscheiden aus dem Konflikt zwangen. Der katholische Habsburger schien damit das Reich unter Kontrolle zu haben – diese zweite Katastrophe hätte damit fünf Jahre nach ihrem Beginn und elf Jahre nach dem Prager Fenstersturz beendet sein können.
Unvermeidbar ist die Feststellung, dass mit diesem maßgeblich vom katholischen Frankreich unterstützten Kampf gegen das ebenfalls katholische Habsburg spätestens seit 1624 nicht mehr von einem konfessionell begründeten Glaubenskrieg die Rede sein kann. Hier ging es ausschließlich um imperiale Interessen europäischer Mächte, in deren Konflikt konfessionelle Gegensätze bestenfalls nur noch propagandistisches Instrumentarium waren.
4 | Der Schwedisch-Deutsche Krieg (1630 bis 1635)
Der Sieg des deutschen Kaisers über die von Dänemark geführte Allianz gab den Anlass für einen weiteren Krieg. Den Schutz der unterlegenen Protestanten als Interventionsgrund nehmend, landeten am 9. Juli 1630 auf der deutschen Ostseeinsel Usedom die Schweden mit dem Ziel, ihre Hegemonie über den Ostseeraum durchzusetzen. Ursächlich hierfür war ein andauernder Konflikt zwischen den skandinavischen Königsreichen Dänemark und Schweden, der das schwedische Reich im Frieden von Knäred vom 20. Januar 1613 mit einer faktischen Kriegsreparation in Höhe von einer Million Reichsmark, ausgewiesen als Ablösesumme für die strategisch bedeutsame Festung Älvsborg an der schwedischen Kattegat-Küste, erheblich gebeutelt hatte.
Die schwedischen Skandinavier waren militärisch wesentlich erfolgreicher als ihre zuvor auf deutschem Boden involvierten dänischen Konkurrenten, zogen über Frankfurt am Main bis nach München und bedrohten mit Österreich letztlich auch die damalige Reichshauptstadt Wien. Dieser Schwedisch-Deutsche Krieg endete am 30. Mai 1635 mit dem Ausscheiden der protestantischen Verbündeten der Schweden durch einen innerdeutschen Friedensvertrag der deutschen Protestanten mit dem Habsburger Kaiser. Wäre der vorgebliche Grund des Kriegseintritts der Schweden tatsächlich der einer Waffenhilfe für die bedrohten Protestanten gewesen, hätte der Krieg auf deutschem Boden damit beendet sein können.
5 | Die Französisch-schwedische Allianz gegen Deutschland (1635 bis 1648)
Nunmehr taten sich die protestantischen Schweden mit den katholischen Franzosen zusammen – geeint in dem Ziel, die Habsburger Macht im Reich wie in Spanien zu brechen. Neben den nach wie vor in Deutschland stehenden Schweden wurden nun auch die Franzosen unmittelbar militärisch aktiv und fielen 1635 mit ihrer Armee in Deutschland ein. Dreizehn Jahre sollte dieser Angriffskrieg der vereinten Schweden und Franzosen auf deutschem Boden währen und ein zerstörtes, ausgelaugtes Deutsch-Römisches Reich hinterlassen.
Im heute gern gefeierten Westfälischen Frieden des Jahres 1848, der aus zwei separaten Verträgen bestand – dem zu Münster verhandelten Instrumentum Pacis Monasteriensis und dem zu Osnabrück verhandelten Instrumentum Pacis Osnabrugensis, welche in Nürnburg bis 1650 schlussverhandelt wurden (weshalb der 30-jährige Krieg eigentlich 32 Jahre dauerte) – wurde die nach heutigem Völkerrecht unzulässige Invasion Frankreichs durch die Okkupation des deutschen Elsass und die rechtliche Absicherung des bereits seit 1555 bestehenden Zugriffs auf das bis dahin reichsdeutsche Lothringen belohnt. Schweden – ebenfalls im Sinne des Völkerrechts als Aggressor zu betrachten – sicherte sich Vorpommern sowie Wismar und den Nordwesten des heutigen Niedersachsen einschließlich Bremens. Zusätzlich ließ es sich die Aufwendungen seines Angriffskrieg mit fünf Millionen Reichstalern refinanzieren.
Seine bis heute währende, historische Bedeutung erlangte dieser Verhandlungsprozess deshalb, weil hier erstmals der Versuch unternommen wurde, einen kriegerischen Konflikt in Europa unter Beteiligung aller kriegsführenden Parteien zu einer dauerhaften Friedenslösung zu führen. Allerdings werden die Folgejahre schnell deutlich machen, dass von einer „dauerhaften Friedenslösung“ nicht ernsthaft gesprochen werden kann.
Einen Schlussstrich allerdings zog der Westfälische Friede unter den nunmehr achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg, der unter Führung des deutschen Adligen Wilhelm 1 von Oranien aus dem Hause Nassau-Dillenburg von den westfriesischen Holländern gegen das habsburgische Spanien geführt worden war. Dieser Konflikt, der seine Ursache in der restriktiven Politik der katholischen Habsburger gegen die Calvinisten und die von Madrid befürchtete Dominanz der anti-katholischen Kräfte in der damaligen Weltfinanzmetropole Antwerpen hatte, endete 1648 mit der offiziellen Anerkennung der Nordprovinzen der Vereinigten Niederlande als unabhängiger, europäischer Staat. Gleichzeitig schieden die Niederlande damit aus dem Heiligen Römischen Reich aus. Die umkämpfte Finanzmetropole Antwerpen verblieb im katholisch geprägten Hoheitsbereich der spanischen Habsburger, was zusätzlich zu den kriegsbedingten Zerstörungen und Vertreibungen der calvinistischen Bevölkerung nach 1585 dazu beitrug, dass der calvinistisch-protestantisch geprägte Weltfinanzmarkt sich zunehmend mehr im niederländischen Amsterdam konzentrierte.
6 | Erschöpfungsfriede nach dreißig Jahren
Mit dem Westfälischen Frieden waren die zentraleuropäischen, kriegerischen Auseinandersetzungen zu einem – wie wir sehen werden – zumindest vorläufigen Abschluss gebracht, die tatsächlich über einen Zeitraum von gut dreißig Jahren das Deutsche Reich verheert hatten. Hauptleidtragender dieses europäischen Krieges auf deutschem Boden war die deutsche Bevölkerung. Auch wenn keine verlässlichen Opferzahlen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass in einigen Regionen ein Drittel der Bevölkerung ermordet worden war. Im ohnehin nicht dicht besiedelten Brandenburg waren ganze Landstriche entvölkert. So wird die Bereitschaft der Invasoren, am Ende der Verhandlungen einem sie bevorteilenden Frieden zuzustimmen, auch davon geprägt gewesen sein, dass es im zerstörten Deutschen Reich zunehmend weniger zu plündern gab. Die schon von Wallenstein ausgegebene, zynische Maxime, wonach der Krieg den Krieg ernähre, war unhaltbar geworden.
Gleichwohl vermittelt der Begriff des 30-jährigen Krieges nicht die Wahrheit über diesen Konflikt, den man aus eurozentrischer Sicht durchaus als ersten Weltkrieg bezeichnen könnte. Denn faktisch stehen wir allein auf Reichsboden vor einer Folge von fünf – unter Einbeziehung des Befreiungskampfes der Eidgenossen gegen die habsburgische Herrschaft sogar sechs – kriegerisch ausgetragenen Konflikten, von denen der eine bereits seit 1566 Bestand hatte und das deutsche Kernreich bestenfalls peripher betraf.
Die im eigentlichen Sinne „deutschen“ Kriege reduzieren sich auf den böhmischen Separationsversuch und – trotz des Eingreifens spanischer Hilfstruppen auf Seiten des Kaisers – den damit in Zusammenhang stehenden Kampf um die Kurpfalz, den man je nach Bewertung sowohl als Teil des Böhmischen Befreiungskampfes, aber auch als Spanisch-Kurpfälzischen Krieg betrachten kann.
Den Schwerpunkt jedoch bilden zwei Angriffskriege, die unter Missachtung der deutschen Souveränität von Dänen, Schweden und Franzosen in das Reichsgebiet getragen wurden und in denen diese europäischen Mächte ausschließlich eigene Interessen verfolgten.
So verkehrt der Begriff des 30-jährigen Krieges nicht nur die Intention der Hauptakteure, sondern ist gleichzeitig eine Form der Propagandalüge mit dem Ziel, nicht nur das völkerrechtswidrige Verhalten der Nachbarstaaten zu kaschieren, sondern gleichzeitig die Ergebnisse der innerdeutschen Konflikte ungeschehen zu machen. Denn 1623 – nach einem fünfjährigen Krieg – war der innerdeutsche Konflikt beendet und Deutschland unter der Führung des zu diesem Zeitpunkt siegreichen katholischen Kaisers ein katholisch dominiertes Land geworden.
1629 kam es – nach der Invasion durch Dänemark – tatsächlich zu einem innerdeutschen Friedensschluss, der ein nunmehr multikonfessionelles Deutschland bei katholischer Dominanz hätte garantieren und den Konflikt nach elf Jahren beenden können. Soweit man gewillt ist, diese Kriege konfessionell begründet zu verstehen und als Einheit zu begreifen, hätte man von einem 11-jährigen Krieg zu sprechen.
Der nunmehr sich anschließende Konflikt ist jedoch unzweifelhaft anders zu betrachten. Als Angriffskriege von Nachbarstaaten in das Reich getragen, stehen sie nur insofern mit dem 11-jährigen Krieg in Zusammenhang, als die Schwächung des Heiligen Römischen Reichs durch den innerdeutschen Konflikt scheinbar die Chance eröffnete, sich aus dem Reichskuchen möglichst große Stücken herauszuschneiden.
Der am 24. Oktober 1648 gezeichnete Westfälische Friede belohnte diese Angriffskriege – und einen Grund, diesen Frieden zu feiern, kann es bestenfalls aus Sicht der überlebenden Restbevölkerung geben. Denn tatsächlich anerkannte der Westfälische Friede nicht nur das Recht auf Führen eines Angriffskrieges, sondern unterstrich den Rechtsanspruch, territoriale Erweiterungen des eigenen Staatsgebietes über die Interessen und den Willen der betroffenen Bevölkerung hinweg durch Angriffskriege zu realisieren.
Wenn wir die fälschlich als Dreißigjährigen Krieg bezeichneten Konflikte von 1618 bis 1648, der aus dem elfjährigen Deutschen Krieg und einem 19-jährigen europäischen Invasionskrieg bestand, als eigentliche Urkatastrophe der Neuzeit auf deutschem Boden verstehen und die von ihm über den Westfälischen Frieden ausgehenden Signale als richtungsweisend begreifen wollen, finden wir hier das Fanal, aus dem heraus die Folgekriege bis in das zwanzigste Jahrhundert hinein geprägt wurden.
Die Philosophie des Westfälischen Friedens lieferte insofern auch die Begründung zum Führen jedweden weiteren Angriffskrieges bis hin zu den Konflikten des zwanzigsten Jahrhunderts mit dem selbstverständlichen Anspruch des Siegers, sich seine Beute ungehindert einverleiben zu können und seinen Angriffskrieg durch faktisch erpresste Reparationszahlungen refinanzieren zu lassen.
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